1. Position der Bohrlöcher

Das Anzeichnen der Bohrlöcher durch den Auftraggeber oder einen Bevollmächtigten ist für die Auftragserfüllung erforderlich.

2. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Gebäude und seinen Installationen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer die Bohrungen, an den vom Auftraggeber vorgegebenen Stellen, ausführt.

Für Folgeschäden, z.B. in Verbindung mit der nicht Abschaltung von Rauchmeldern und die damit verbundene Auslösung von Feueralarm, haftet die Firma Naumann nicht.

3. Anschlüsse

Wasser- und Stromanschlüsse sollten nicht weiter als 50 m vom Arbeitsort entfernt sein.

4. Nebenleistungen

Bei einer auftragsgebundenen Nettogesamtsumme von weniger als 150,00 €, wird der Differenzbetrag als Baustelleneinrichtung (An- und Abfahrt bis 50 km eine Wegstrecke, Auf- und Abbau der Technik) zusätzlich in der Rechnung aufgeführt. Kernbohrungen, welche ohne Dübel gebohrt werden müssen (mit Vakuumpumpe und oder Freihand), werden mit 30 % Aufschlag berechnet. Aufsaugen des Bohrwassers und/oder Bereinigen des Arbeitsortes wird mit 75 % pro Loch Aufschlag berechnet. Bohrkerne verbleiben bei AG.

5. Stundenlohn-Arbeiten

Stemmarbeiten, Wartezeiten auf der Baustelle je Monteur = 45,00 €.

6. Sonderleistungen

Die Stahlquerschnitte, in den gebohrten Löchern, werden gesondert in Rechnung gestellt, bis 1 cm² ist im Bohrpreis enthalten, ab 1 cm² werden 2,16 € pro cm² aufgerechnet. Die Bohrkerne verbleiben beim Auftraggeber. Die Entsorgung, von Bauschutt sowie der Bohrkerne durch uns mittels Container einschließlich Deponie-Gebühren, wird gesondert in Rechnung gestellt. Sie richtet sich nach den Preisen der territorialen Entsorgungsfirmen.

7. Preise

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8. Rabatte

Preisrabatte können nach Auftragsbeschaffenheit und Umfang ausgehandelt werden.

9. Zahlungsbedingungen und Abrechnung

Abrechnung nach Aufmass, Zahlungsfrist rein netto 21 Tage nach Rechnungslegung oder innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.

Stand 2020, Fa. Naumann, Berlin

Hauptdienstleistungen

  1. Kernbohrungen
  2. Demontage
  3. Abriss

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